Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine zweite Runde der Corona-Soforthilfe für Vereine der Breitenkultur beschlossen. Der Zuschuss ist im gleichen Umfang und der gleichen Schlüsselung wie im vergangenen Herbst vorgesehen.

  • Vereine mit bis zu 30 aktiven Mitgliedern              800 Euro
  • Vereine mit bis zu 100 aktiven Mitgliedern            1.100 Euro
  • Vereine mit mehr als 100 aktiven Mitgliedern        1.400 Euro

 

Zuschussberechtigt sind ausschließlich Vereine mit Sitz in Baden-Württemberg, die am Stichtag 1. Januar 2021 Mitglied im Schwäbischen Chorverband sind.
Diese Berechtigung müssen Sie bitte uns nachweisen. Bitte füllen Sie unser Formular aus und geben Sie dort den Sitz (lt. Vereinsregister) bis zum 28.02.2021 an.
Nur dann kann Ihnen der Zuschuss gewährt werden!!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert