Ein Thema, dass meist steifmütterlich behandelt wird!
Aber es ist umso wichtiger: nur wenn der Bestandsmeldungen rechtzeitig und korrekt gemacht werden, erhalten Sie Zuschüsse, Versicherungsschutz und auch alle notwendigen Informationen aus dem Verband.

Wir unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Bestandsmeldungen:

  • Änderungen von Funktionsträger, Adressen, Daten etc. -> diese Änderungen können das ganze Jahr vorgenommen werden und sollten auch sofort bei Bekanntwerden der Änderungen vorgenommen werden.
  • Meldung Ihres Mitgliederbestands per 31.12. jedes Jahres für den Deutschen bzw. Schwäbischen Chorverband.
    Diese Meldung ist nur im Zeitraum 01.01. – 31.01. eines jeden Jahres möglich. Achten Sie hier auf rechtzeitige Abgabe Ihrer Mitgliederzahlen.

 

Bestandsmeldungen werden immer online über Overso vorgenommen:
https://overso.chorwesen.com/index.php

Sollten Sie Probleme haben, melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle.