kurz und bündig:

  • 30jährigen Sängerjubiläum durch den Chorverband Karl Pfaff -> Antrag hierzu finden Sie hier.
  • alle Ehrungen ab 40 Jahren durch SCV oder DCV -> Antrag online pätestens 6 Wochen vorher: LINK

wir unterscheiden bei den Ehrungen zwischen den Ehrungen, die der Chorverband Karl Pfaff verleiht und den Ehrungen durch den Schwäbischen bzw. Deutschen Chorverband.

Neben Ehrungen für Personen gibt es auch Ehrungen für Vereine anlässlich besonderer Jubiläen.

Bitte beachten Sie, dass nur aktive Sängerinnen und Sänger ausgezeichnet werden!!

Grundsätzlich gilt: Zu den aktiven Singejahren zählen alle Jahre, die das Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch Singejahre in Schulchören, freien Chören oder Kirchenchören.

Ehrungen durch den Chorverband Karl Pfaff

  • Sängerinnen und Sänger mit einem 30jährigen Sängerjubiläum werden durch den Chorverband Karl Pfaff ausgezeichnet.
    Den Antrag hierzu finden Sie hier. Antrag 6-8 Wochen vor Verleihungstermin!
  • Funktionsträger in den Vereinen (Mitglieder des Vorstandes lt. Ihrer Satzung) ab 20jähriger Amtszeit und besonders verdiente Vereinsmitglieder werden mit der goldenen Ehrenbrosche bzw. Ehrennadel des Chorverbandes Karl Pfaff im Rahmen der Verbandsversammlung im März jedes Jahres ausgezeichnet.
    Den Antrag hierzu finden Sie hier. Abgabe rechtzeitig bis Anfang Februar jeden Jahres.


Ehrungen durch den Schwäbischen bzw. Deutschen Chorverband

Ehrungen für diese Auszeichnungen müssen immer online spätestens 6 Wochen vorher beantragt werden: LINK

Überblick über die Auszeichnungen


Quelle: http://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrung/ehrungen/

Ehrungen von Chören

Der Deutsche Chorverband ehrt Chöre, die ein Bestehen von 75, 100, 125, 150, 175 oder 200 Jahren nachweisen können mit einer Urkunde. Die Beantragung der Ehrung erfolgt online. Das angegebene Ehrungsdatum wird nach Bearbeitung im Regionalchorverband und dem Schwäbischen Chorverband in der Verbandszeitung SINGEN des Schwäbischen Chorverbands veröffentlicht.

Ab 125 Jahren gibt es nach der Anzahl der gemeldeten aktiven Mitglieder eine Notenspende (im Moment pro Aktivem Mitglied im Wert von € 1,50). Das Antragsformulare für die Notenspende steht auf der Seite des Deutschen Chorverbands zum Download bereit.

Die Deutsche Chorjugend ehrt Kinder- und Jugendchöre zum 25jährigen Bestehen mit einer Urkunde. Beantragt wird diese über den jeweiligen Regionalverband im Schwäbischen Chorverband.

Zum Thema Jubiläumsgaben vom SCV für Jubiläum ab 125 Jahre beachten Sie bitte folgenden Link: Zuschüsse für besondere Projekte – Jubiläumsgaben

 

Staatliche Auszeichnungen für Chöre

Es gibt zwei  Auszeichnungen, die die Bundesrepublik Deutschland bzw. das Land Baden-Württemberg an Chöre vergibt:

1. Zelter-Plakette:

Die Zelter-Plakette wird an Chöre verliehen, die nachweislich 100 Jahre oder länger lückenlos bestehen und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Über die Anträge entscheidet der Deutsche Chorverband in Berlin.

Der Antrag muss bis spätestens 1. Juni des Vorjahres dem SCV inklusive aller Anlagen vorliegen, eine spätere Bearbeitung ist nicht möglich. Das aktuelle Formular zur Antragsstellung sowie weitere Informationen zur Atragsstellung finden Sie unter www.deutscher-chorverband.de/leistungen/zelter-plakette/

2. Die Conradin-Kreutzer-Tafel des Landes Baden-Württemberg

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat für Amateurmusikensembles des Landes, die 150 Jahre oder älter sind und sich um das kulturelle Leben des Landes verdient gemacht haben, die Conradin-Kreutzer-Tafel gestiftet. Neben dem Alter des Vereins ist eine weitere Voraussetzung, dass die Vereine Inhaber der Zelter-Plakette sind. 1998 wurde die Tafel zum ersten Mal beim Tag der Laienmusik in Baden-Baden verliehen. Die Tafel wird nur an runden Jubiläen der Vereine verliehen, also bei 150-, 160-, 170-, 175- usw. jährigen Jubiläen. Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird in jedem Jahr auf dem Landes-Musik-Festival ausgehändigt.

Der Antrag muss bis spätestens 1. Dezember des Vorjahrs der Verleihung dem Schwäbischen Chorverband vorliegen, da sonst keine Bearbeitung mehr möglich ist. Aktueller Antrag finden Sie auf der Homepage des Schwäbischen Chorverbandes.
Quelle: http://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrung/ehrungen/