GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Auch Komponisten, Textdichter, Arrangeure und Musikverlage müssen und sollen mit ihren Werken – ihrem geistigem Eigentum – Geld verdienen. Überall, wo ihre Stücke aufgeführt werden, nutzt jemand dieses Eigentum. Die geistigen Urheber können aber natürlich nicht mit jedem Chor, jedem Orchester und allen, die musizieren, korrespondieren, verhandeln und Rechnungen schicken. Deswegen haben sie sich einer Gesellschaft angeschlossen, die diese Aufgaben für sie übernimmt und dafür ihrerseits einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen erhält. Das ist die GEMA.
Dass es die GEMA gibt, hat auch Vorteile für Sie als Verein: Der Musiknutzer in der Bundesrepublik Deutschland hat es nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun, wenn es um die Rechte an geschützten Werken des musikalischen Weltrepertoires geht. Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber abführt.
Alle Veranstaltungen sind GEMA-meldepflichtig
Für alle öffentlichen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gilt die GEMA-Meldepflicht (was aber nicht heißt, dass alle etwas kosten)! Die Meldepflicht gilt auch für Benefizkonzerte oder Aufführungen ohne Eintrittsgeld, Kirchenkonzerte, Weihnachts- und Adventsfeiern. Eine Ausnahme jedoch gibt es: Ständchen (Geburtstag, Hochzeit) und Singen bei Beerdigungen müssen nicht gemeldet werden.
Günstige GEMA-Tarife für Mitglieder des Schwäbischen Chorverbandes
Mitgliedsvereine des Schwäbischen Chorverbandes (SCV) kommen in den Genuss besonderer Verträge. Seit dem 1.1.2018 ist ein neuer GEMA-Vertrag in Kraft. Es handelt sich um einen Pauschalvertrag, den der Deutsche Chorverband mit der GEMA abgeschlossen hat.
Wie funktioniert eine korrekte GEMA-Anmeldung für SCV-Mitgliedsvereine
Grundsätzlich gilt:
Nur wenn der Veranstalter ein Mitgliedsverein des SCV ist, kann über den SCV gemeldet werden werden!
Meldung von Konzerten und Konzerten mit geselliger Nachfeier
Die Meldung erfolgt mit dem aktuellen Meldeformular und einem Programm oder einer Aufstellung der Musikfolge an die Geschäftsstelle des SCV. Auf den Meldeformularen und den Programmen bitte unbedingt die GEMA-Kundennummer aufführen. Die Meldung hat umgehend nach der Veranstaltung zu erfolgen.
Aktuelles GEMA Meldeformular (Version 2021) zum herunterladen und ausfüllen
Das GEMA Meldeformular können Sie digital über OVERSO oder per E-Mail an gema@s-chorverband.de einreichen.
SCV-Mitgliedsbonus: Der SCV übernimmt bei termingemäßer Anmeldung die GEMA-Gebühren für die konzertanten Veranstaltungen und zwar unabhängig davon, wie viele Konzerte der Verein durchführt. Für evtl. nachfolgende gesellige Teile muss der Verein selbst die Kosten tragen.
Der Schwäbische Chorverband übernimmt auch Kurkonzerte, die von den Vereinen im Zusammenwirken mit der Kurverwaltung durchgeführt werden, allerdings nur drei Veranstaltungen pro Jahr.
Rein gesellige Veranstaltungen
sind vor dem Stattfinden direkt bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion anzumelden. Sie werden zwischen dem Veranstalter und der GEMA abgerechnet. Das Anmeldeformular gibt es auf der Internetseite der GEMA.
SCV-Mitgliedsbonus: 15% Nachlass für alle geselligen Veranstaltungen
- Infos zu den normalen Vergütungssätzen finden Sie unter:
www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/tarife-im-ueberblick/ - Infos zu den Bezirksdirektionen finden Sie unter:
www.gema.de/der-verein-gema/adressen/bezirksdirektionen/
Gemeinschaftsveranstaltungen
Grundsätzlich gilt: Gemeinschaftsveranstaltungen können nicht über den SCV abgerechnet werden! Es sei denn, dass der Veranstalter ein Mitgliedsverein des SCV ist und dies auf den Plakaten und Programmen vermerkt ist.
Die Formulierung lautet in der Regel: Veranstalter im Sinne des Veranstalterrechts (oder abgekürzt: V.i.S.d.VR): xy. Diese Angabe kann irgendwo auf dem Programm oder Plakat eingedruckt sein. Ein solcher Vermerk ist übrigens auch für das Thema Veranstalterhaftpflicht ganz wichtig. Gibt es einen Schadensvorfall und ist nicht eindeutig geklärt, wer der Veranstalter ist, werden alle beteiligten Versicherungen eine Regulierung ablehnen, nach dem Motto: Gehen Sie zur Versicherung Ihres Mitveranstalters.
Sollten noch Fragen zum Thema GEMA bestehen, so geben die Geschäftsstelle des SCV und die GEMA gerne Auskunft.
GEMA zentralisiert Kundenservice
Die GEMA hat die Zuständigkeiten ihrer Regionaldirektionen neu geordnet. Ab sofort ist das Kundencenter in Berlin zentraler Ansprechpartner für Fragen zur Musiknutzung. Dies betrifft auch die Anmeldung von Musiktiteln, die nicht dem Rahmenvertrag des DCV unterliegen (z.B. gesellige Veranstaltungen. Alle vom Rahmenvertrag erfassten Veranstaltungen werden auch weiterhin an den jeweiligen Landesverband, in unserem Falle den Schwäbischen Chorverband gesandt.
Hier die neue Adresse für sonstige Anfragen:
GEMA Kundencenter, 11506 Berlin
Telefon: 030 588 58 999
Telefax: 030 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de
Quelle (2022): https://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrung/gema-2/