Versicherung
Warum braucht der Verein Versicherungen?
Die Entscheidung für den optimalen Versicherungsschutz ist immer eine Gratwanderung zwischen Über- und Unterversicherung. Überversicherung „frisst“ Mittel, die anderweitig besser investiert werden könnten – Unterversicherung kann teuer werden. Im Extremfall könnten Teile des Einkommens des oder der Verantwortlichen über Jahre hinweg gepfändet werden.
Versicherungsservice der Verbände
Die Mitglieder des Schwäbischen Chorverbandes (SCV) können das Thema aber (relativ) entspannt sehen, denn die Vereine und Regionalchorverbände des Schwäbischen Chorverbandes und alle gemeldeten Vereinsmitglieder haben automatisch für die jeweiligen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten eine sogenannte „Rundumversicherung“ über den Deutschen Chorverband (DCV) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.
Die Vertragsnummer lautet: SpV 1022831
Schadensformulare finden Sie hier auf den Seiten der ARAG.
Die Versicherung besteht für die Dauer der ordentlichen Mitgliedschaft im SCV/DCV. Scheidet ein Verein bzw. Verband aus dem SCV/DCV aus, so endet damit auch für das einzelne Mitglied der Versicherungsschutz.
Mit dem Abschluss der Variante Rundumschutz hat der SCV dafür gesorgt, dass seine Regionalchorverbände und Vereine und deren Mitglieder die erweiterte Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung und außerdem alle Mitglieder der Vereine eine Unfallversicherung haben.
Übersicht der Versicherungstypen
Auf den Seiten des Deutschen Chorverbandes finden Sie eine Übersicht der Versicherungstypen der einzelnen Mitgliedsverbände,
weitere Informationen sowie allen wichtigen Formulare zum Download
Bei Fragen zum Versicherungsschutz oder für eine Beratung bei Zusatzversicherungen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer neunstelligen DCV-Mitgliedsnummer an:
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Tel: +49 (211) 9 63-37 64
Fax: +49 (211) 9 63-36 26
duesseldorf[at]arag-sport.de
SCV-Empfehlungen zu zusätzlichen Versicherungen
Alle Risiken, die im Umfeld der Aktivitäten eines Chores eintreten könnten und nicht in der Grundversicherung eingeschlossen sind, sollten zusätzlich versichert werden.
Vereinsheim im Vereinsbesitz
Hier muss auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudebrandversicherung abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich auch, die übrigen Risiken (wie z.B. Einbruch, Vandalismus, Leitungswasserschäden usw.) zu versichern. Bei der Aufbewahrung von Wertgegenständen wie Sparbüchern, Medaillen, Bargeld, Noten usw. wird die Aufbewahrung in verschlossenen (Panzer-) Schränken verlangt oder beeinflusst die Prämienhöhe.
Hier noch ein Hinweis:
Probt Ihr Chor etwa in gemeindeeigenen Räumen und bewahrt dort auch Noten usw. auf, bietet es sich an, das gesamte Inventar und mögliche Schadensfälle über die Gemeinde bei der WGV versichern zu lassen. Allerdings muss die Gemeinde-/Stadtverwaltung hierbei mitmachen – Vereine können sich bei der WGV nicht direkt versichern. Die Kommunen in Baden-Württemberg sind fast ausschließlich bei der WGV versichert und können das Risiko von Vereinen mitversichern. Es kann also nichts schaden, mit der Verwaltung diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Übrigens: Manche Gemeinden erlassen ihren Vereinen die Prämien.
PKW-Zusatzversicherung
Bei vielen Vereinen ist es üblich, dass auf dem Weg von und zu Veranstaltungen Fahrgemeinschaften gebildet werden. Es ist möglich, eine PKW-Zusatzversicherung (Vollkasko mit Selbstbehalt) abzuschließen. Der Vorteil dieser Zusatzversicherung für den KfZ-Halter liegt auf der Hand: Ohne Namens- oder Kennzeichennennung werden Schäden (leider nur in begrenztem Umfang) beglichen. Der Schadensfreiheitsrabatt des Halters bleibt erhalten.
Rechtsschutz für nebenberuflich tätige Chorleiter:innen
Ab sofort bietet der DCV gemeinsam mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG einen zusätzlichen Rechtsschutz speziell für nebenberuflich tätige Chorleiter:innen aus DCV-Chören an. Weitere Informationen im Flyer ARAG-Flyer sowie unter: www.s-chorverband.de
Quelle (2022): https://www.s-chorverband.de/vereinsfuehrung/versicherung/