Die Briefe mit Kundennummer und Zugangscode sollten Sie zwischenzeitlich erhalten von der GEMA erhalten haben.

Wie bereits erwähnt, wollen wir Ihnen ein GEMA-Seminar anbieten, dass Sie Schritt-für-Schritt von der Registrierung bei der Gema bis hin zur Abgabe der Gema-Meldung führen soll.

Termin für das Seminar ist Freitag, 23. Mai 2025, 20.00 Uhr
ACHTUNG: der 18.00 Uhr – Termin ist bereits ausgebucht!

Das Seminar wird im Musikzentrum in Plochingen durchgeführt.

Bei großer Nachfrage bzw. wenn der Termin ausgebucht ist, bieten wir einen weiteren Termin an.

Anmeldung über: https://www.chorverband-karl-pfaff.de/gema-2/

Der Teilnehmerbeitrag beträgt 20€

Bitte beachten Sie für die Zukunft: 

  • Alle GEMA-Meldungen müssen zukünftig direkt über das Online-Portal der GEMA erfolgen (NICHT mehr über Overso).
  • Sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch Geselligen Veranstaltungen melden Chöre somit direkt über das Portal der GEMA.
  • Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.

Gut zu wissen:

In Ihrem Mitgliedsbeiträge sind die GEMA-Gebühren für Ihre reinen Konzerte weiterhin enthalten.
Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.

Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.

Herzliche Grüße

Martin Emberger