im Herbst stehen wieder viele Konzerte in den Vereinen auf dem Terminplan. Seit Juli 2025 ist die GEMA-Meldung nur noch direkt über die GEMA online möglich. Die Briefe mit Kundennummer und Zugangscode sollten Sie zwischenzeitlich erhalten von der GEMA erhalten haben.
Wir wollen wir Ihnen ein GEMA-Seminar anbieten, dass Sie Schritt-für-Schritt von der Registrierung bei der Gema bis hin zur Abgabe der Gema-Meldung führen soll.
Termin für das Seminar ist Donnerstag, 16. Oktober 2025, 19.00 – 21.00 Uhr
Das Seminar wird im Musikzentrum in Plochingen durchgeführt.
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 20€ für Mitgliedsvereine des Chorverbandes Karl Pfaff und 30€ für Nicht-Mitglieder
Bitte beachten Sie für die Zukunft:
- Alle GEMA-Meldungen müssen zukünftig direkt über das Online-Portal der GEMA erfolgen (NICHT mehr über Overso).
- Sowohl alle Chorischen Veranstaltungen wie auch Geselligen Veranstaltungen melden Chöre somit direkt über das Portal der GEMA.
- Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.
Gut zu wissen:
In Ihrem Mitgliedsbeiträge sind die GEMA-Gebühren für Ihre reinen Konzerte weiterhin enthalten.
Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.
Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.